In der Gemeindevertretersitzung im Februar 2009 wurde eine neue Hauptsatzung beschlossen. Wesentliche Änderungen sind, dass –wie alle anderen Ausschüssen – auch der Finanzausschuss künftig öffentlich tagt und mehr Bürgerliche Mitglieder in den Ausschüssen zugelassen werden.
Die Hauptsatzung einer Gemeinde legt fest,
wie oft Gemeindevertretersitzungen einberufen werden sollten.
welche Entscheidungsbefugnisse dem/der Bürgermeister/in über die gesetzlich übertragenen Aufgaben hinaus zukommen.
in welcher Höhe er/sie Aufträge vergeben darf.
welche Ausschüsse gibt es in der Gemeinde?
welche Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse haben die Ausschüsse?
wie setzen sich die Ausschüsse in ihrer Anzahl zusammen?
wie viele Bürgerliche Mitglieder werden in ihnen zugelassen?
Was sind eigentlich Bürgerliche Mitglieder?
Bürgerliche Mitglieder eines Ausschusses sind Bürger der Gemeinde, die von einer Fraktion als Ausschussmitglieder vorgeschlagen und von der Gemeindevertretung dazu gewählt werden, selbst aber nicht der Gemeindevertretung angehören.
Was soll mit den Änderungen der Hauptsatzung erreicht werden?
Dadurch, dass der Finanzausschuss künftig öffentlich tagt, soll Transparenz geschaffen werden. Jeder Bürger soll sich davon überzeugen können, wie über seine Steuergelder verhandelt und entschieden wird.
Die Stärkung der Bürgerlichen Mitglieder soll Ihnen den Einstieg in die Kommunalpolitik erleichtern. Sie haben so die Möglichkeit, im zeitlich begrenzten Rahmen Erfahrungen in der Ausschussarbeit zu sammeln, um sich dann ggf. in der nächsten Wahlperiode für eine Mitwirkung in der Gemeindevertretung zur Verfügung zu stellen.
Mitarbeit in den Gremien möglich
Derzeit arbeiten acht Bürgerliche Mitglieder aus den verschiedenen Fraktionen in den Gemeindegremien mit. Durch die Hauptsatzungsänderung kann diese Zahl verdoppelt werden.
Eine Mitarbeit Bürgerlicher Mitglieder ist neben dem Schulverband Dassendorf-Brunstorf-Hohenhorn in folgenden Ausschüssen der Gemeinde Dassendorf möglich:
Ausschuss für Bildung und Soziales, Bauausschuss, Ausschuss für Umwelt und Sicherheit, Gewerbeförderungsausschuss und Planungsausschuss.
In den Ausschüssen befinden sich jeweils fünf Mitglieder (2 SPD, 2 CDU, 1 GUD) und entsprechende Stellvertreter. Nach der Hauptsatzung dürfen nun zwei Ausschuss-Mitglieder und von jeder Fraktion ein Stellvertreter Bürgerliche Mitglieder sein. Die Zugriffsrechte der Fraktionen auf den Sitz eines Bürgerlichen entscheidet sich dabei nach Stärke der jeweiligen Fraktion in der Gemeindevertretung.
Die Arbeit in Ausschüssen ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Für Sitzungsteilnahmen wird eine Aufwandsentschädigung von der Gemeinde geleistet.
Haben Sie Interesse an der Mitarbeit in der Gemeinde?
Gern können Sie sich an mich wenden. Ich gebe ich Ihnen weitere Auskünfte zur Ausschuss-Arbeit und stelle den Kontakt zu Ausschuss-Vorsitzenden her. Auch die Fraktionen informieren Sie sicher gern über Einstiegsmöglichkeiten.
Die Änderungen der Hauptsatzung wurden von der Kommunalaufsicht geprüft und genehmigt. Sie wird in den nächsten Wochen durch öffentlichen Aushang bekannt gemacht. Sobald die Satzung gültig geworden ist, finden Sie diese – wie alle anderen Satzungen – auf unserer Gemeindehomepage.
Dort finden Sie auch alle Termine der Gemeindevertretungs- und Ausschuss-Sitzungen. Die Sitzungen sind öffentlich. Kommen Sie gern und machen sich ein Bild davon, wie in unserer Gemeinde gearbeitet wird und was es zu entscheiden gibt.