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Aktuell Oktober 2011

Aus der Gemeindevertretung

Neue Regelungen für die örtliche Bebauung

Für die am Karpfenteich angrenzende Wochenendsiedlung „Im Wald“ hat die Gemeindevertretung einer Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt. Hier ist künftig nicht mehr Wohnbebauung ausgewiesen, sondern Grünfläche mit Pflanzgeboten. Die Wochenendhäuser sind in ihrem Bestand geschützt. Die getroffene Ausweisung als Grünfläche mit Pflanzgebot dient dem Erhalt des Baumbestandes. Die derzeitige Nutzung wird extensiviert, damit ist eine weitere Bebauung zukünftig in diesem Bereich ausgeschlossen.

Auch für den Erhalt des Hundeausbildungsplatzes an der B 207 am Ortseingang Dassendorf (aus Richtung Kröppelshagen) wurden entsprechende Änderungen des Flächennutzungs- und Bebauungsplans beschlossen. Außerdem stimmte die Gemeindevertretung einer Bebauungsplanänderung des Meyerswegs zu. Hier wurde das Berechnungsverfahren der überbaubaren Fläche der derzeitigen Baunutzungsverordnung angepasst, um eine Schlechterstellung der Bauherren gegenüber anderen B-Planbereichen entgegenzuwirken.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg

 

 

Aktuell Mai 2011

Windenergie braucht Flächen

Vor dem Hintergrund der angestrebten Wende zu erneuerbaren Energien ist zum 1. April ein Erlass des Innenministeriums zum schnelleren Ausbau der Windenergie in Kraft getreten. Außerdem tritt ein neuer Regionalplan in Kraft, der voraussichtlich Eignungsflächen für Windenergie u.a. zwischen Brunstorf und Dassendorf ausweist. 

Die Gemeinde Dassendorf hatte bereits vor einiger Zeit einstimmig die Schaffung von Windrädern auf ihrem Gebiet abgelehnt, ist nun aber von Kiel erneut aufgerufen, eine Stellungnahme diesbezüglich abzugeben. Auch bei ablehnender Stellungnahme der Gemeinde kann es zu einer solchen Eignungsfläche zwischen Dassendorf und Brunstorf kommen. Die Gemeindegremien werden sich dazu mit Flächennutzungs- und Bebauungsplänen auseinandersetzen, um ihre Planungshoheit wahrzunehmen und möglicherweise Vorgaben von Lage, Höhe und Anzahl von Anlagen festzulegen bzw. einzuschränken.

Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Sachsenwald plant zu „Windräder zwischen Dassendorf und Brunstorf“ einen fachkundigen Infoabend am 18. Mai 2011 im Multifunktionssaal.

 

Planungsausschuss

Vom Getränkemarkt bis zur Seniorenwohnanlage

Auf seiner Sitzung am 5. April hat der Planungsausschuss mehrere Beschlüsse gefasst, so die Aufstellung der Bebauungsplanänderung zur Umsiedlung des Getränkemarktes an den neuen Rewe-Standort. Themen waren auch die Erschließung des neuen Gewerbegebietes und die mögliche Schaffung einer Fläche für eine Skaterbahn.

Die am Karpfenteich angrenzende Wochenendsiedlung „Im Wald“ soll im Flächennutzungs-plan künftig nicht mehr als Wohnbebauung ausgewiesen werden, sondern als Grünfläche mit Pflanzgeboten. Die Wochenendhäuser sind in ihrem Bestand geschützt. Eine Ausweisung als „Wald“ wäre in diesem Bereich weder möglich noch sinnvoll, da ein Waldgebiet durch einen breiten Schutzstreifens begrenzt werden muss, wo keine Bebauung erfolgen darf. Damit wäre eine Bebauung am Karpfenteich ausgeschlossen. Außerdem ein als „Wald“ festgesetztes Ge-biet als Wirtschaftswald genutzt werden. Damit sind die dortigen Bäume nicht dauerhaft in ihrem derzeitigen Bestand geschützt. Die getroffene Ausweisung als Grünfläche mit Pflanz-gebot dient dem Erhalt des Baumbestandes. Die derzeitige Nutzung wird extensiviert. Weitere Bebauung wird damit in diesem Bereich ausgeschlossen.

Auch für den Erhalt des Hundeausbildungsplatzes an der B 207 am Ortseingang Dassendorf (aus Richtung Kröppelshagen) hat der Planungsausschuss entsprechende Änderungen des Flächennutzungs- und Bebauungsplans beschlossen. Sämtliche Planungsentwürfe und Be-gründungen werden zeitnah öffentlich ausgelegt.

Der Ausschuss hat über Bebauungsplanänderungen im Bereich der Hauskoppel, verbunden mit der möglichen Schaffung weiterer Bauplätze auf der südlichen Straßenseite, und auf Grundstücken „Im Winkel“ mit der Erweiterung von Baufenstern einzelner Grundstücke bera-ten.

Der Planungsausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass das Bauleitverfahren zur Senioren-wohnanlage (Standort nördlich Bargkoppel, südlich Alter Frachtweg) derzeit nicht weiter ge-führt werden kann, da der Kreis Bedenken hinsichtlich der Lärmimmissionen in Bezug auf das umliegende Gewerbegebiet angemeldet hat.

Karl-Hans Straßburg, Vorsitzender des Planungsausschusses

 

 

Aktuell August 2010

Neuer Landesentwicklungsplan

Bundesstraße bleibt Verkehrsachse

Grundsätzlich hat die Gemeinde selbst Planungsfreiheit auf ihrem Gemeindegebiet. Selbstverständlich müssen aber rechtliche Bestimmungen, Baugesetze, umweltrechtliche Beschränkungen, Festlegungen in Regionalplänen und Landesentwicklungsplan bei Vorhaben berücksichtigt und eingehalten werden. Daher gibt es im Verfahren einer Bebauungsplanaufstellung eine Beteiligung der „Träger öffentlicher Belange“. Hierzu gehören Fachdienste des Kreises Herzogtum Lauenburg wie Bauaufsicht, Wasserwirtschaft, Naturschutzbehörde, Denkmalschutz. Auch das Land hat Beteiligungsrechte. Daher kann es aus Sicht einer Gemeinde sinnvoll sein, Planungsvorhaben mit Kreis und Land im Vorfeld zu besprechen. Ein solches Treffen mit Vertretern der Gemeinde, des Bauamtes, des Kreises und des Innenministeriums/ Landesplanung aus Kiel hat im Juli stattgefunden. 

Seniorenwohnanlage, Verlagerung des Rewe-Getränkemarktes, Erschließung des neuen Gewerbegebietes, nachhaltige Möglichkeiten der Schaffung weiterer Wohnbebauung sowie die langfristige Entwicklung eines Sportstättenkonzeptes haben wir dabei thematisiert. Getroffene Aussagen dazu werden die Gemeindevertreter zu gegebener Zeit in den Beratungen der Gemeindegremien herabziehen.

Bereits vor seinem offiziellen Erscheinen berichtete die regionale Presse vom neuen Landesentwicklungsplan. Der B 207 wurde dabei die Funktion einer Entwicklungsachse zugesprochen. Dazu befragt, stellten die Vertreter des Innenministeriums dies richtig: Die B 207 ist auch im neuen Landesentwicklungsplan eine reine Verkehrsachse. Die bisherigen Siedlungsachsen sowie die Einstufungen der Gemeinden in das zentralörtliche System behalten auch im neuen Plan ihre Gültigkeit.

Damit liegt Dassendorf weiterhin nicht auf einer Entwicklungsachse, wird nicht als zentraler Ort eingestuft und hat damit nur eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Schaffung neuer Wohneinheiten, Erschließung weiterer Gewerbeflächen und der Größe von Einzelhandelsflächen zur örtlichen Versorgung.

Martina Falkenberg, Bürgermeisterin


 

Aktuell November 2008

Das Land plant

Gemeinde Dassendorf nimmt Stellung dazu

Der neue Landesentwicklungsplan (LEP) wird den Landesraumordnungsplan von 1998 ablösen und die räumlichen Entwicklungsziele der Landesplanung für 2010 bis 2025 festschreiben. Die Gemeinde Dassendorf hat eine eigene Stellungnahme zum LEP ausgearbeitet und fristgerecht dem Landesinnenministerium Ende Oktober zugestellt.

 

Unter anderem beantragt Dassendorf die Ausweisung einer Siedlungsachsengrundrichtung entlang der B207 von Bergedorf nach Schwarzenbek. In der bisherigen Festlegung des LEP fällt Dassendorf durch eine unseres Erachtens fehlerhafte Festlegung in den Achsenzwischenraum.

 

Außerdem soll laut LEP die Siedlungsentwicklung außerhalb der Siedlungsachsen auf die zentralen Orte konzentriert werden. Durch diese Festlegungen ist die Gemeinde ist in ihrer Entwicklung ohne sachlichen Grund behindert.

 

Beantragt wird außerdem, die Einschränkungen bei der Ansiedlung von Einzelhandel mit einer Ausnahmeregelung zu versehen. Dies ist bei Gemeinden ohne zentralörtliche Bedeutung (als solche ist Dassendorf bisher eingestuft) möglich, wenn die örtliche Versorgung gefährdet ist. So könnten weitere Einzelhandelsansiedlungen in Dassendorf ermöglicht werden.

 

Ergänzend wurde die Amtsverwaltung von der Gemeindevertretung beauftragt, die Einstufung als ländlicher Zentralort (ersatzweise auch als Gemeinde mit besonderer Funktion ohne zentralörtliche Einstufung) zu beantragen.

 

Die gesamte Stellungnahme zum LEP umfasst zehn Seiten und ist ab sofort unter www.dassendorf.de einzusehen.

Martina Falkenberg, Bürgermeisterin

 


Aktuell September 2008

 

Landesentwicklungsplan (LEP)

Der Planungsausschuss hat am 19. August beschlossen, die Bürgermeisterin zu beauftragen, eine eigene Stellungsmaßnahme der Gemeinde zum LEP vom Amt ausarbeiten zu lassen. Die Gemeinde Dassendorf beantragt, als ländlicher Zentralort anerkannt zu werden, ersatzweise Anerkennung als Ort ohne zentalörtliche Einstufung.

Eine Siedlungsgrundrichtung entlang der B 207 soll ebenso beantragt werden wie eine Erweiterung der Größe von Verkaufsflächen (jetzt mit 800 qm im LEP angegeben). Die Wohneinheiten einer Seniorenanlage dürfen nicht auf die weitere Entwicklung der Wohneinheiten bis 2025 angerechnet werden. Die Gemeindevertretung soll diese Stellungnahme am 7. Oktober beschließen.

 

 


Aktuell August 2008

Die Entwicklung des Landes wird geplant

Dassendorf formuliert seine Stellungnahme

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit den neuen Landesentwicklungsplan 2009 (LEP) auf. Dieser soll den Landesraumordnungsplan 1998 ersetzen.

Der LEP legt fest, wohin sich das Land und seine Regionen bis 2025 entwickeln sollen. Als „Dachplan“ enthält er die Ziele der Raumordnung, die das ganze Land betreffen. Landesweit einheitliche Rahmenvorgaben für viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens wie Wohnungsbau, Wirtschaft und Wissenschaft, Verkehr, Einzelhandel, Energieversorgung, Tourismus, Bildung, Gesundheit und Pflege sowie Natur und Umwelt werden im LEP festgelegt.

Der LEP ist für die Träger der öffentlichen Verwaltung verbindlich, er hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Einzelnen.

Mit der Einleitung des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens werden ab sofort alle noch nicht abgeschlossenen Bauleitplanverfahren nach den in der Aufstellung befindlichen Zielen des LEP bewertet.

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Schleswig-Holstein – künftig geht die Bevölkerung zurück und es wird weniger junge und deutlich mehr alte Menschen geben – setzt der LEP bei der Wohnbauentwicklung auf Verdichtung und nicht so sehr auf Ausweisung von weiterem Bauland. Vorhandene Infrastrukturen (Schulen, Kindergärten, Sportanlagen) sind zu nutzen, um weitere Folgekosten zu vermeiden.

Dassendorf selbst trifft diese Einschränkung in der Wohnbauentwicklung durch den LEP nicht. Nach der bisherigen Regelung hätte Dassendorf bis 2025 noch 107 Wohneinheiten schaffen können, nach der neuen Regelung 165 Wohneinheiten.

Es gibt allerdings auch Teile des LEP Konzeptes, die sich - insbesondere im Bereich der Gewerbeansiedlung -  nachteilig für Dassendorf auswirken könnten. So erhalten beispielsweise „zentrale Orte“ im Rahmen von Stadtumlandkonzeptionen Vorrang in ihrer Entwicklung. Dassendorf zählt dabei nicht zu den Orten mit zentraler Bedeutung.

Außerdem hält der LEP weiter am Achsenkonzept von 1929 fest. Im Umkreis von Dassendorf gibt es zwei Entwicklungsachsen. Demnach dürfen sich Orte entlang der Bahntrasse Hamburg-Schwarzenbek bzw. Hamburg-Geesthacht besonders stark entwickeln. Unsere Gemeinde liegt dabei nicht auf einer solchen Achse.

Letzterer Benachteiligung Dassendorfs wird bereits durch die vorbereitete Stellungnahme des Kreises Rechnung getragen, die B207 zwischen Bergedorf und Lübeck als räumliche Nebenentwicklungsachse darzustellen.

Um die besonderen Belange unserer Gemeinde darüber hinaus stärker im LEP zu berücksichtigen, wird in der öffentlichen Planungsausschuss-Sitzung am 19. August über eine eigene Stellungnahme Dassendorfs beraten.

Martina Falkenberg, Bürgermeisterin

 

 

Gemeinde Dassendorf
buergermeisterin(at)dassendorf.de