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2012 gemeinsam begrüßen
Sonntag, 29. Januar
von 11 Uhr bis 14 Uhr
Neujahrsempfang
der Gemeinde Dassendorf
Multifunktionssaal
Christ-Höppner-Platz 1
Eintritt und Getränke frei.
Für kleinen Imbiss ist gesorgt.
Seniorenwohnen - zentral und mitten im Leben
Am 29. November hat sich der Planungsausschuss mit möglichen Standorten für Seniorenwohnen befasst. Zunächst wurde von einem Planungsbüro detailliert eine mögliche Seniorenwohnanlage mit ca. 40 Wohneinheiten und 20 PKW-Stellplätzen im Dorf auf dem Grundstück neben der Feuerwehr vorgestellt. Eine solch dichte Bebauung sieht der Bebauungsplan im Dorf an dieser Stelle nicht vor, weshalb der Planungsausschuss einer entsprechenden Änderung des B-Planes zustimmen müsste. Mehrheitlich hat der Ausschuss dies jedoch abgelehnt, da zum einen die Entfernung zur vorhandenen Infrastruktur und zum anderen auch die Verträglichkeit der Einbindung in die gewachsene Struktur des alten Dorfkerns in Frage gestellt wurde.
Daneben wurden von einem Grundstückseigentümer Waldflächen (Quellenweg/ Götenweg bzw. Wulersweg/ Grenzwall) für eine Bebauung angefragt. Der Eigentümer böte im Gegenzug dort kostenfreies Land zur Errichtung einer Seniorenwohnanlage. Dieses wurde vom Planungsausschuss einvernehmlich abgelehnt. Zum einen sollen die Waldkämme der Waldsiedlung als solche erhalten bleiben, zum anderen machen Seniorenwohnungen nur an zentral gelegenem Standort Sinn.
Ein solcher zentraler Standort, auf den sich alle Fraktionen einvernehmlich einigen könnten, wäre die Koppel nördlich des Bornwegs gegenüber der Kirche. Diese steht jedoch auch nach mehrfachen Gesprächen mit den Eigentümern nicht für eine Wohnbebauung zur Verfügung.
Eine Planung aus dem Jahr 2007 zur Errichtung einer Seniorenwohnanlage im Gewerbegebiet am Frachtweg ist aus planungsrechtlichen Gründen (Lärmverordnungen des angrenzenden Gewerbes) gescheitert.
Möglicher Standort einer Seniorenwohnanlage
Vor diesem Hintergrund hat der Planungsausschuss nun den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Gebiet „nördlich der B 207, östlich Wendelweg, südlich der vorhandenen Sportanlagen, westlich Wohnbebauung Falkenring (B-Plan 18)“ gefasst. Diese Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Seitens der Kreisverwaltung Ratzeburg wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass diese Flächen für eine Wohnbauflächenerweiterung anderen potentiellen Flächen vorzuziehen sei. Im Aufstellungsbeschluss des Ausschusses wurden u.a. folgende städtebaulichen Ziele festgehalten: Ausweisung von Sondergebietsflächen mit der Zweckbestimmung Seniorenwohnanlage, Ausweisung von Wohnbauflächen mit einer eingeschossigen Bauweise, Festsetzung bestehender Knicks und Sicherung geschützter Landschaftsbestandteile, äußere Gebietserschließung ausschließlich über die B 207 (Wendelweg).
Anbindung nur über Bundesstraße
Grundsätzlich wäre es auch möglich, auf dieser Fläche ausschließlich eine Seniorenwohnanlage ohne zusätzliche Wohnbebauung zu planen. Diese müsste dann jedoch zum einen möglichst zentral am östlichen Teil der Fläche liegen und verkehrlich an das bestehende Neubaugebiet (Sperberweg) angeschlossen werden. Nur so könnte die (teure) äußere Erschließung über eine neue Zuwegung zur B 207 (Wendelweg) entfallen. Mehrheitlich hat sich der Planungsausschuss jedoch dafür ausgesprochen, ausschließlich einer fußläufigen Verbindung über den Sperberweg zuzustimmen. Um die Gemeinde von den Kosten der Anbindung zur B 207 freizuhalten, werden diese vom Investor zum Teil über Wohnbebauungen zu finanzieren sein.
Der Aufstellungsbeschluss des Planungsausschusses besagt nun die Absicht der Gemeinde, dieses Gebiet zu überplanen. Dem wird sich ein öffentliches Verfahren anschließen, in dem Eigentümer, Träger öffentlicher Belange und Anwohner Gelegenheiten zur Stellungnahme haben. Erst im Verlauf des Verfahrens werden konkrete Planzeichnungen erstellt und in einer Einwohnerversammlung vorgestellt. Dabei wird sich konkretisieren, wie die Seniorenwohnanlage gestaltet wird. Wir stehen damit noch ganz am Anfang einer Planung und werden laufend über das weitere Vorgehen berichten.
Karl-Hans Straßburg, Vorsitzender des Planungsausschusses
Winterpflichten der Anlieger
Auch wenn er uns dieser Winter bisher von Schnee und Glatteis verschont hat, so liegen noch etliche Wochen kühler Witterung vor uns. Dies möchte ich zum Anlass nehmen, Sie im Interesse aller Verkehrsteilnehmer auf Ihre Reinigungspflichten hinzuweisen:
Das Schneeräumen und Streuen bei Glätte in einer Breite von einem Meter vom Fahrbahnrand zur Fahrbahnmitte bzw. auf den vorhandenen Geh-/Rad-Wegen obliegt in Nebenwegen den Anliegern in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke. Damit das Schmelzwasser ablaufen kann, sollten die Gullys freigehalten werden. Bitte befreien Sie außerdem auch Hydranten und deren Hinweisschilder vor Ihrem Grundstück ggf. von Schnee und Eis, um einen möglichen Feuerwehreinsatz zu erleichtern.
Satzungsgemäß wird im „Dassendorfer Ring“, Kreuzhornweg und Dorfstraße von der Gemeinde der Winterdienst getätigt. Außerdem werden gefährliche Straßenstellen, Fußgängerüberwege, Gemeindeflächen und Bushaltestellen geräumt und gestreut, um einen gefahrlosen Busverkehr sicherzustellen.
Einzelheiten zur Reinigungspflicht und Winterdienst für Straßen und Gehwege unserer Gemeinde sind in der Straßenreinigungssatzung geregelt (siehe www.dassendorf.de/Ortsrecht).
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt (Herr Jacob 990-300).
Bürgermeisterin Martina Falkenberg
Keine Windkraft für Dassendorf oder Brunstorf
Nachdem die Gemeindevertretung Dassendorf bereits in ihrer Novembersitzung Eignungsflächen für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet und im angrenzenden Bereich zu Brunstorf einstimmig abgelehnt hatte, hat mittlerweile auch die Gemeindevertretung Brunstorf einen Windpark zwischen Brunstorf und Dassendorf mehrheitlich abgelehnt. Da das Land den Eintrag von Eignungsflächen unter den Vorbehalt der Zustimmung der Gemeinden gestellt hatte. ist somit nicht mehr von dem Eintrag einer solchen Fläche im Regionalplan auszugehen.
Bürgermeisterin Martina Falkenberg
Nachzahlung für Grundsteuer 2011
Im Juni 2011 wurden die Abgabenbescheide für die Grundsteuer B mit der Änderung des Hebesatzes für die Gemeinde Dassendorf verschickt. Während den Vorbereitungen für die Jahreshauptveranlagung 2012 ist aufgefallen, dass die Berechnungsformel in den Stammdaten des EDV-Programms nicht korrekt ist und die o.g. versandten Bescheide auf volle Euro abgerundete Beträge zugunsten der Steuerzahler ausweisen. Damit der Gemeinde Dassendorf keine Einnahmen verloren gehen, ist dieser Rundungsfehler mit der Hauptveranlagung für das Jahr 2012 berichtigt worden. Entsprechende neue Bescheide mit der Nachzahlung werden Anfang Januar versendet. Ich bitte, das Versehen zu entschuldigen.
Ingo Jäger, Amtsleiter Kämmerei Amt Hohe Elbgeest
Interessante Gewerbeflächen in Dassendorf
Die 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 23 „Verbrauchermarkt und Gewerbe“ für das Gebiet südlich der B 207 und östlich der B 404 ist nach Beschluss der Gemeindevertretung und entsprechendem Aushang in Kraft getreten. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Rewe den Getränkemarkt an den neuen Standort verlagern kann. Außerdem umfasst der geänderte B-Plan die Erschließungsstraße für das geplante Gewerbegebiet.
Zur Oberflächenentwässerung des neuen Gewerbegebietes wird ein weiteres Regenrückhaltebecken an der B 207 nötig, nachdem in den ursprünglichen Planungen das Rewe-Regenrückhaltebecken leider nicht für die Entwässerung der Gemeindeflächen mit ausgelegt worden war und eine Erweiterung des Beckens technisch komplizierter und teurer würde als der Neubau eines Beckens. Das Becken wurde außerdem entgegen der Ursprungsplanung außerhalb des Gewerbebereiches vorgesehen, um mehr Gewerbefläche veräußern zu können. Außerdem ist eine Skateranlage hinter dem neu entstehenden Getränkemarkt im B-Plan eingetragen. Damit ist an dieser Stelle die Errichtung einer Skateranlage planungsrechtlich möglich. Die entsprechende Fläche ist jedoch bisher nicht im Gemeindebesitz und somit eine Realisierung des Vorhabens erst in einem späteren Schritt denkbar, sofern sich Interessierte finden, die die Finanzierung und Durchführung eines solchen Projektes mit tragen.
Auf Grundlage des nun gültigen B-Plans wird das Gewerbegebiet zügig erschlossen. Bei Interesse an einem Gewerbegrundstück oder Rückfragen (welche Art von Betrieben sich im Gewerbegebiet ansiedeln darf, unter welchen Voraussetzungen auch Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise zulässig sind und ob eine Betriebswohnung gebaut werden darf), wenden Sie sich bitte an Frau Kreutzfeld, Kämmerei des Amtes Hohe Elbgeest unter 04104-990-231 oder an mich.
Bürgermeisterin Martina Falkenberg